Prof. Dr. Andreas Ruch - Strafverteidigung

Als Professor für Strafrecht und Eingriffsrecht forsche ich zu polizeilicher Ermittlungsarbeit und bin als Strafverteidiger tätig. Meine Arbeit ist durch eine klare Haltung geprägt: Verfahrensrechte begrenzen das Handeln der Ermittlungsbehörden und schützen Beschuldigte vor unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Freiheitsrechte.

Hier setzt meine Strafverteidigung an. Ich vertrete bundesweit Personen in Strafverfahren, bei denen polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen sind. Dies betrifft unter anderem Eingriffe, die Grund- und Freiheitsrechte besonders intensiv berühren, wie etwa Freiheitsentziehungen, Durchsuchungen oder die Auswertung beschlagnahmter Daten. 

Meine Arbeit verbindet wissenschaftliche Präzision mit prozessualer Erfahrung. 
Ihre Interessen vertrete ich klar und durchsetzungsstark gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, um tragfähige Lösungen zu erreichen.


Publikationen und Medien

Meine Expertise zu polizeilichen Einsatzmitteln, polizeilicher Zwangsanwendung und Grundrechtseingriffen teile ich regelmäßig in wissenschaftlichen Publikationen, als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren und in Medieninterviews.


Kontakt

Wenn Sie rechtliche Unterstützung in einem Strafverfahren benötigen, schildern Sie Ihr Anliegen bitte kurz per E-Mail an [email protected]

Ich melde mich zeitnah bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.


Für Medienanfragen und fachliche Einschätzungen stehe ich ebenfalls zur Verfügung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit kurzer Themenbeschreibung ebenfalls per E-Mail an [email protected]


Ich bin eng vernetzt mit Kolleginnen und Kollegen aus Wissenschaft und anwaltlicher Praxis.
In geeigneten Verfahren erfolgt eine Zusammenarbeit, insbesondere mit
Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed, München.