Als Professor für Strafrecht und Eingriffsrecht forsche ich zu polizeilicher Ermittlungsarbeit und bin als Strafverteidiger tätig. Meine Arbeit ist
durch eine klare Haltung geprägt: Verfahrensrechte begrenzen das Handeln der Ermittlungsbehörden und schützen Beschuldigte vor unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Freiheitsrechte.
Hier setzt meine Strafverteidigung an. Ich vertrete bundesweit Personen in Strafverfahren, bei denen polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder
gerichtliche Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen sind. Dies betrifft unter anderem Eingriffe, die Grund- und Freiheitsrechte besonders intensiv berühren, wie etwa Freiheitsentziehungen,
Durchsuchungen oder die Auswertung beschlagnahmter Daten.
Meine Arbeit verbindet wissenschaftliche Präzision mit prozessualer Erfahrung.
Ihre Interessen vertrete ich klar und durchsetzungsstark gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, um tragfähige Lösungen zu
erreichen.